Donnerstag, 22. November 2007

Stundenlohndebatte

Ich möchte mich gerne zur aktuell wieder aufkommenden Stundenlohndebatte äußern. Sie tobt hier und (naja "tobt") hier. Die Stundenlohndebatte ist ein Nebenkriegsschauplatz der Neiddebatte.

Neiddebatte geht so: Großbudenanwälte verdienen viel zu viel, das ist ungerecht!!!

Stundenlohndebatte geht so: Großbudenanwälte haben einen Stundenlohn von paareurofuffzig und merken gar nicht, dass sie weniger als ein Taxifahrer verdienen (haha)!!!

Dies verkennt zweierlei.

1) Taxifahrer sind wie alle Menschen wertvolle Mitglieder der Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie oft sehr komisch und auch weise. Zu ihren Stundenlöhnen siehe hier.

2) Rechenfehler

a) Beispiel Stundenlohn Großkanzleianwalt
49 Arbeitswochen pro Jahr x 70 Stunden pro Woche = 3430 Stunden
Durchschnittseinkommen: 128.000 Euro
Stundenlohn: 37, 31 Euro brutto

b) Beispiel Stundenlohn Kleinstbudenanwalt
49 Arbeitswochen pro Jahr x 40 Stunden pro Woche = 1960 Stunden
Durchschnittseinkommen: 45.000 Euro
Stundenlohn: 22,95 Euro brutto

Die Arbeitszeiten habe ich geschätzt. Die tatsächlichen Zahlen mögen für beide Anwaltstypen höher liegen, in unwahrscheinlichen Einzelfällen auch niedriger. Urlaub dürfte beim Einzelanwalt wohl schwierig zu bewerkstelligen sein, ich hab trotzdem nur 49 Wochen angesetzt. Die Gehaltszahlen haben ich diesem FAZ Artikel entnommen.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zumal darf ein wichtiges Argument nicht verkannt werden, GBA verdienen zwar etwas schnöden Mammon. Dafür sind sie zumeist sehr langweilig und beschränkt praxiserfahren, leben nicht wirklich, sind quasi bloße Räder in einem automatisierten Urwerk, sinnloser kann man nicht leben. Wer will das schon wirklich? ;-)))))))))))))))

Anonym hat gesagt…

Und dann nicht die freien RAe vergessen: Durchschnitt Ostdeutschland 30.000 € : 1960 Stunden (Urlaub braucht man nicht, da man ja eh' froh sein kann, dass es nicht mit einem unbezahlten Praktikum schlimmer geworden ist) = 15,30 Euro/h.

exklka hat gesagt…

Ups, das war eigentlich keine Neiddebatte in meinem Blog. Natürlich verdient jeder das Geld, welches ihm gezahlt wird, sonst würde es ja nicht gezahlt ... denke ich.

Rein rechnerisch sah die Sache mehr so aus:

Pflichtverteidigerentschädigung: 533,12 Euro

Vorbereitung (Akte kopieren, lesen und besprechen): 1 h
Verhandlung: 1/2 h

macht bis zu diesem Punkt also 355,41 Euro in der Stunde.

Also: Wie lange könnte ich dann noch überlegen, wem wir die Auflage zukommen lassen, um noch auf Großbudeniveau zu verdienen? Insgesamt könnte ich ca. 14 Stunden und 20 Minuten auf den Fall verbringen, also noch 12 Stunden und 50 Minuten auf die Auswahl des Empfängers.

Cen hat gesagt…

Ich freu mich einfach nur, dass ich dann als Anwalt bald mehr verdienen werde, als wenn ich Taxifahrer geworden wäre.

Eine Anmerkung: Wenn zB der Kleinbudenanwalt dann nen Std.-Satz nimmt, ist der ja doch höher als 20 Euro. Als selbständiger hat er ja auch vielleicht ab und zu mal Zeit für ne Kaffeepause etc.

Anonym hat gesagt…

Merkwürdig merkwürdig:

Kaum schlägt die Kreditkrise langsam auch auf die Kanzleien durch, kommt GBN wieder zum Bloggen...

Anonym hat gesagt…

Ist doch alles relativ. Bekannte arbeitet bei nem Elektronikkonzern:

35 stunden/ woche bei 4.800 brutto.

sind ca. 32 €/ stunden mit massig freizeit ...

physik sollte man studiert haben.