Bald weiß jeder, was ein Partner bei Mayer Brown Rowe & Maw verdient ... Und schuld ist nur das BVerfG.
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Bald weiß jeder, was ein Partner bei Mayer Brown Rowe & Maw verdient ... Und schuld ist nur das BVerfG.
Eingestellt von GBN um 11:55
16 Kommentare:
Aber auch nur, wenn es sich um mehr als 10.000€ p.a. handelt!
Ich bin da eher skeptisch, Herr Kollege.
Aber, aber, Herr Kollege,
die Regelung sieht nur vor, dass Bundestagsabgeordnete eine Größenangabe in einer dieser drei monatlichen Stufen angeben müssen:
1. Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro
2. Einkünfte bis 7000 Euro
3. Einkünfte über 7000 Euro im Monat.
In welcher der drei Kategorien das Gehalt von Herrn. Merz anzusiedeln ist, dürfte in Anbetracht dieser Kategorien, eigentlich kein Geheimnis sein.
@anonym: Das dürfte bei Herrn Merz sicherlich der Fall sein (mehr als 10.000 p.a.)
Gut, dass es für den Gesetzesbruch des Bundestagspräsis (schliesslich gibt es das Gesetz ja schon eine Weile) nun keine Ausrede mehr gibt...
Soweit ich weiß, hat der gute Mann nur eine "halbe" Partnerplanstelle. Also halber PEP trotz mehr als halbem Aufwand? Das ist die wirklich interessante Frage.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich die Ausführungsbestimmungen zu interpretieren habe, aber es scheint, als ob wir vergeblich gewartet hätten und Kollege Merz nichts von seiner Tätigkeit in der Kanzlei veröffentlichen muß.
Vgl. http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/ausf.pdf
Nr. 9
Das ist einer Ansicht die mittlerweile auch diesseits vertreten wird. Schön wäre es trotzdem gewesen, gell.
MfG
GBN
hahaha 8x7000, JÄHRLICH für herrn merz!! So wenig bekommt der junge für acht weitere (neben-)jobs. jetzt wissen wir, warum er geklagt hat: herr merz ist ein loser! buhahahah.
Nein, 8 Jobs mit mindestens 7000 pro Monat. 8*12*7000, oder?
MfG
GBN
Sie irren Herr Kollege,
die Angaben "jährlich, Stufe 3" bedeutet, dass die monatlichen Einkünfte unter 1.000,- liegen, also nicht angegeben werden müssen, aber der Jahresschnitt von 10.000,- wird trotzdem überschritten.
Das heißt Herr Merz bekommt für seine aufgeführten Tätigkeiten etwas zwischen 833,- und 999,- im monat für jede einzelne Tätigkeit. Was einen jährlichen Zuverdienst von 79.900 bis 95.900 ergibt (gerundet).
"Bei regelmäßigen monatlichen Einkünften unterhalb der monatsbezogenen Grenze für die Entstehung einer Anzeigepflicht (1.000 Euro), die jedoch zu einer Überschreitung der auf das Jahr bezogenen Betragsgrenze von 10.000 Euro führen, wird die Stufe 3 mit dem Zusatz „jährlich“ versehen." (http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html)
dh: jeweils >10.000 pro jahr, aber < 1000 x 12 pro jahr (sonst stufe 1, monatlich). also bei acht jobs INSGESAMT zwischen 80.000 und 96.000. ich bleibe dabei: merz = kleiner fisch. wuhahahar.
Werden zu einer Tätigkeit bzw. zu einem Vertragspartner für jedes Kalenderjahr der Wahlperiode Einkünfte derselben Stufe angezeigt, erfolgt die Veröffentlichung unter der Angabe „jährlich“ („jährlich, Stufe 2“).
Bei regelmäßigen monatlichen Einkünften unterhalb der monatsbezogenen Grenze für die Entstehung einer Anzeigepflicht (1.000 Euro), die jedoch zu einer Überschreitung der auf das Jahr bezogenen Betragsgrenze von 10.000 Euro führen, wird die Stufe 3 mit dem Zusatz „jährlich“ versehen.
http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html
FF
für die spiegel.de-versager war die obige rechnung natürlich wieder zu schwer. das wird ja immer peinlicher für unseren freund merz.
Naja eine Obergrenze kann man meiner Meinung eben nicht angeben. Denn es reicht ja aus wenn der Monatliche Betrag variiert. Das dürften die schon hinbekommen.
erstaunlich finde ich nicht die zahlen - die ja auch nur herzlich wenig aussagen - sondern eher die anzahl der nebentätigkeit des herrn merz. so ein job bei mayerbrown scheint einen talentierten menschen offenbar nicht auszufüllen.
insofern frage ich mich, ob gbn nicht etwas verkehrt macht, wenn er so viele stunden in der gb verbringt!?
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