Samstag, 7. Juli 2007

www.grossbude.de

Dank der freundlichen Unterstützung des Kollegen Hartmann ist diese Seite jetzt auch unter der Adresse www.grossbude.de zu erreichen. Von hier aus abermals vielen Dank nach Berlin. Das sollte die Erreichbarkeit für diejenigen unter den Lesern verbessern, die die Seite nicht bookmarken können/dürfen/wollen und bisher immer Google bemühten.

22 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

womit das Geheimnis des Autors zumindest einem weiteren Menschen bekannt sein dürfte ;-)

"Ein Geheimnis ist kein Geheimnis mehr, wenn mehr als eine Person davon weiß."

:D

Anonym hat gesagt…

Die Logik verstehe ich nicht.

J. Melchior hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

@AH
wie hoch ist Dein Preis?

GBN hat gesagt…

Herr Hartmann hat sich mit seinem Angebot an die auf dieser Seite befindliche anonyme Adresse gewandt und ich habe es angenommen. Das ist die ganze Geschichte.

MfG
GBN

GBN hat gesagt…

Kollege Melchior,

es mag sein, dass nun jeder den Inhaber der Domain nachschlagen kann. Aber man könnte die Denic Nutzungsbedingungen auch so verstehen, dass man die Daten dann nicht wild durch die Gegend pasten darf. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Herr Hartmann selbst bestimmen möchte, ob seine Privatadresse hier auftaucht.

MfG
GBN

Anonym hat gesagt…

hmm, wenn Herr Hartmann dann nicht ein gewisses Risiko eingeht, weil er den Autor nur in Form einer anonymen Adresse kennt ... Mir aber egal!
So bleibt das Geheimnis wenigstens eins!

Beschert mir auf jeden Fall weitere Schmunzler vor dem TFT ;-)

Alexander Hartmann hat gesagt…

Davon gehen Sie zurecht aus. Widrigenfalls weiß ich mich zu wehren.

Anonym hat gesagt…

Welches Risiko soll er eingehen? Er leitet doch offenbar nur weiter. Die blogspot-Adresse steht ja weiterhin oben, jedenfalls bei mir.

Anonym hat gesagt…

nun ja, sein Risiko ist halt die Tatsache, das es immer noch kein Impressum gibt, oder bin ich nur zu blind es zu finden.

Bin mal gespannt wann der erste Anwalt Herrn Hartmann eine Abmahnung schickt. Immerhin hat es den Anschein, das er für dieses Blog zuständig ist.

Anonym hat gesagt…

bleiben wir mal realistisch;
da müsste ja grad jemand gezielt das blog hier aufm kicker haben, dass so etwas eintreten sollte.
Ich meine, wie viele blogs im Netz sind ohne Impressum? :)
Und wenn es jemands Hobby ist, Abmahnungen zu verschicken - ein Anwaltblog mag da vielleicht nicht die leichteste Beute sein, da wehrt sich wahrscheinlic sogar jemand, zuviel Arbeit. :D

Und selbst wenn! Abmahnung -> blog zu oder umziehen -> Spiel von vorne ?-]

Anonym hat gesagt…

Dann müsste man doch schnell klarstellen können, dass es eben nicht Herr Hartman ist, der das betreibt.

Anonym hat gesagt…

Wieso sollte jemand AH abmahnen zwecks fehlenden Impressums?
Wo steht denn bitte schön das ich ein Impressum brauche?
Es ist doch ausreichend eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, was geschehen ist. Da die Kommentare vor dem Erscheinen geprüft werden ist auch nicht davon auszugehen das durch andere Rechte dritter verletzt werden.
Gewerbsmäßig ist hier auch nix zu finden, also dürfte es recht schwer werden ein Grund zum Abmahnen zu finden.
Nun wer genug Kohle hat und nix zu tun, kann ja mal schauen ob AH seine Hausaufgaben gemacht hat.
Eigentlich kann man davon ausgehen.

Grüße
F L A M E

Anonym hat gesagt…

Zitat "f l a m e": "Wieso sollte jemand AH abmahnen zwecks fehlenden Impressums?
Wo steht denn bitte schön das ich ein Impressum brauche?"


Warum abmahnen? Weil GBN so wunderbar polarisiert und genug "Gegner" hat, die ihm (oder AH for this matter) gern "eine reinwürgen" würden.

Wo das steht? Jurist sind Sie nicht, flame, oder? Jedenfalls keiner, der sich im Internetrecht auskennt. Die sog. "Impressumspflicht" ergibt sich aus § 5 TMG:

http://bundesrecht.juris.de/tmg/__5.html

GBN/AH sind davon aber nicht betroffen, da GBN mit diesem Blog nicht "geschäftsmäßig" tätig ist.

Anonym hat gesagt…

@klugscheißer:
wenn schon klugscheißen, dann richtig: § 5 TMG ist hier nicht einschlägig, allerdings nicht mangels geschäftsmäßigkeit, sondern mangels entgeltlichkeit (wobei das auch noch nicht ganz klar ist: stichwort "in der regel").

der name und eine ladungsfähige anschrift muss aber natürlich trotzdem angegeben werden: § 55 Abs. 1 RStV. ob das abmahnfähig ist, bleibt zweifelhaft. ob eine abmahnung gegen AH berechtigt wäre, ist höchst zweifelhaft.

Anonym hat gesagt…

@klugscheißer
und..?
Meine Rede.
Zitat meinereiner:
"Wo steht denn bitte schön das ich ein Impressum brauche?"

Anonym hat gesagt…

Alexander, was hast Du Dir dabei nur gedacht?

Drücke Dir die Daumen!

Anonym hat gesagt…

ok. dann auch noch für f l a m e zum mitschreiben:

§ 55 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

Anonym hat gesagt…

Leute....

wir wollen doch einfach weiterhin gut Unterhalten werden.

mehr auch nicht.


Also ruhig Blut!

Anonym hat gesagt…

http://www.telemedicus.info/article/259-5-Fragen-zu-Impressumspflichten-in-Weblogs.html

FF

Anonym hat gesagt…

Und das gilt auch für den Inhaber einer umgeleiteten Domain?