Law.com schreibt, dass die In-House Counsel in den U.S.A. auf eine Begrenzung der Stundensätze von Berufsanfängern drängen. Die Zahl von 200 Dollar wird für einen Stundensatz genannt. 200 Dollar? Ich kenne niemanden, der so billig zu haben ist. Hier geht es für Berufsanfänger bei gut über 300 Euro los.
Der Artikel enthält aber noch ein paar interessante Ideen... habe ich beim Querlesen gesehen. Keine Zeit dafür jetzt. Ein Argument scheint zu sein, dass durch das Internet Rechtsdienstleistungen ortsunabhängig würden. Richtig, Anwälte nach Indien outsourcen, wieso nicht. Hat ja auch schon bei den Banken und sonst im Support gut funktioniert.
via German American Law Journal.
Montag, 25. Juni 2007
Am Limit outsourcen
Eingestellt von GBN um 14:51
2 Kommentare:
Das stimmt doch nicht, was Du da sagst.
Ich spiele doch ab und zu den Auftraggeber bei den Großbuden.
Dem Star, den ich, wir, der Vorstand haben will, bekommt sein unermesslich hohes Salär, die anderen werden gnadenlos rausgestrichen. Und wenn der Star mangels Zeit sein Anfängerbubi alleine her schickt, dann läuft er zumindest zu Beginn des Deals dem Problem entgegen, den Auftrag zu verlieren.
Einzige Ausnahme, wenn die Gegenseite mit einer angelsächsischen Fußballmannschaft auftaucht. Dann dürfen die deutschen Kanzleien auch ihre Anfänger zum Aktentragen mitbringen. Hoch interessant und sehr erlebniswert dabei ist, wie die in den Verhandlungen in der zweiten Reihe sitzend unentwegt ihre Schuhe anschauen, als ob sich darauf die Lösungen der Probleme dieser Welt befinden.
Bei uns wird das alles gnadenlos abgerechnet und zu Meetings tauchen wir auch zumindest in Dreierformation auf. Auf die Schuhe gucken muss da niemand, dafür gibt es bunte Akten.
MfG
GBN
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