Freitag, 15. Juni 2007

Reichensteuer

Ich zitiere aus dem aktuellen BRAK-Magazin, heute erschienen:

"Das Herz der Anwaltschaft (Handelsblatt: "Die besten Wirtschaftsanwälte..."), also die, die noch keine Aufnahme im sog. "Hartz IV-Club" als bundesdeutschem Massenphänomen der vielzitierten Juristenschwemme gefunden haben sollten, ist das Ziel der "Reichensteuer". Der Gesetzgeber hat allerdings das Kunststück geschafft, im Veranlagungszeitraum 2007 die so genannten Gewinneinkünfte durch einen Entlastungsbetrag von der Reichensteuer auszunehmen, so dass in 2007 nur angestellte Rechtsanwälte/innen in den Genuss des Spitzensteuersatzes von 45% kommen können."
Hurra.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, vielleicht doch selbständiger Anwalt werden?

Anonym hat gesagt…

45% erst ab dem 250.001 € z.v.E. Get your facts straight.

GBN hat gesagt…

Habe ich etwas anderes behauptet? Habe ich überhaupt irgendwas behauptet, außer dass ich zitiere?

Ich sag es Ihnen, "Stromberg": Nein und Nein.

MfG
GBN